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Diese Informationspflicht gilt auch, wenn kein Mietvertrag zustande gekommen ist. Der Mietsuchende erklärt zugleich, dass er von den nachgewiesenen Angeboten keinen Gebrauch gemacht hat und auch in Zukunft nicht tun wird. Für Kosten, die City-Residence GmbH aus der Nichtbeachtung dieser Informationspflicht entstehen, haftet der Mietinteressent als Auftraggeber.
Der Mietinteressent verpflichtet sich ebenso, die von City-Residence erhaltenen Daten von Wohnraumanbietern (Name, Kontaktdaten, etc.) vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugegeben.
Die City-Residence GmbH nimmt den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten speichern und wie wir sie verwenden. Als privatrechtliches Unternehmen unterliegen wir den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von externen Dienstleistern beachtet werden. Unsere Datenschutzerklärung finden sie hier.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mietinteressenten der City-Residence GmbH
Gültig ab 1. Juni 2015Provisionsfreiheit für Mieter
Die Anmietung von Wohnraum, der unter Vermittlung der City-Residence GmbH erfolgt, ist für Mieter § 2 Abs.1a WohnVermittG provisionsfrei.Angebotsnachweis
City-Residence GmbH ist als Auftragnehmer beauftragt, ein den angegebenen Bedingungen entsprechendes Mietobjekt nachzuweisen oder zu vermitteln. Der Nachweis bzw. die Vermittlung kann vom Auftragnehmer in jeder Form, auch telefonisch, per Fax oder per Email gegenüber den Mietinteressenten geführt werden.Informationspflicht
Kommt durch die Inanspruchnahme des Auftragnehmers ein Mietverhältnis zustande, ist die City-Residence GmbH sofort, spätestens am nächsten Werktag zu informieren.Diese Informationspflicht gilt auch, wenn kein Mietvertrag zustande gekommen ist. Der Mietsuchende erklärt zugleich, dass er von den nachgewiesenen Angeboten keinen Gebrauch gemacht hat und auch in Zukunft nicht tun wird. Für Kosten, die City-Residence GmbH aus der Nichtbeachtung dieser Informationspflicht entstehen, haftet der Mietinteressent als Auftraggeber.
Weitergabe von Daten
Die Daten des Mietinteressenten (Name, Kontaktdaten, Informationen zum Arbeitgeber etc.) werden von City-Residence vertraulich behandelt und nur in bestimmten Fällen an Wohnungsanbieter bzw. deren Vertreter oder Beauftragte weitergegeben.Der Mietinteressent verpflichtet sich ebenso, die von City-Residence erhaltenen Daten von Wohnraumanbietern (Name, Kontaktdaten, etc.) vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugegeben.
Einverständnis zur Abfrage bei Auskunfteien
City-Residence holt i.d.R. spätestens bei der Vorbereitung des Mietvertrages Informationen zum Mietinteressenten bei Auskunfteien wie der Schufa und der Creditreform ein. Der Auftraggeber erklärt hiermit vorab seine Zustimmung.Haftung
Die Tätigkeit von City-Residence GmbH erstreckt sich auf die Vermittlungs- bzw. Nachweistätigkeit. Eine weitergehende Haftung, insbesondere aus dem bestehenden Unterkunftsverhältnis oder auch für den Fall der Stornierung einer Mietzusage, ist ausdrücklich ausgeschlossen.Salvatorische Klausel
Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In diesem Fall ist der Vertrag sinngemäß zu verstehen.Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist, Frankfurt am Main.Datenschutz
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Alle Infos zu unseren Konditionen für unsere Vermittlungstätigkeit.
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